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1990
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 20.09.1990
BReg 3 Z 30/90
Normen:
AktG
§
306
Abs.
7
Satz 6;
KostO
§
30
Abs.
1
;
Fundstellen:
AG 1991, 21
JurBüro 1991, 92
Vorinstanzen:
LG München I,
BayObLG - Beschluß vom 20.09.1990 (BReg 3 Z 30/90) - DRsp Nr. 1998/13198
BayObLG,
Beschluß
vom 20.09.1990
- Aktenzeichen BReg 3 Z 30/90
DRsp Nr. 1998/13198
Auch im aktienrechtlichen Beschwerdeverfahren richtet sich der Geschäftswert nach §
30
Abs.
1
KostO
.
Normenkette:
AktG
§
306
Abs.
7
Satz 6;
KostO
§
30
Abs.
1
;
Vorinstanz: LG München I,
Fundstellen
AG 1991, 21
JurBüro 1991, 92
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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