BayObLG - Beschluß vom 18.10.1990 (BReg 2 Z 120/90) - DRsp Nr. 1998/13208
BayObLG, Beschluß vom 18.10.1990 - Aktenzeichen BReg 2 Z 120/90
DRsp Nr. 1998/13208
Der Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens über die Eintragung eines Amtswiderspruchs, in dem sich der Beschwerdeführer gegen die Wirksamkeit einer Auflassung wendet, bemißt vorrangig sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers.