BayObLG - Beschluß vom 12.11.1991 (BReg 1 Z 43/91) - DRsp Nr. 1998/13467
BayObLG, Beschluß vom 12.11.1991 - Aktenzeichen BReg 1 Z 43/91
DRsp Nr. 1998/13467
»1. Gehört zum Nachlaß ein landwirtschaftlicher Betrieb, so ist für die Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens, das die Erteilung eines Erbscheins zum Gegenstand hat, die Wertbegünstigungsvorschrift des § 19 Abs. 4KostO anzuwenden.2. Privilegiert ist das Geschäft dann, wenn der landwirtschaftliche Betrieb im Zeitpunkt des Erbfalls objektiv fortführbar ist und wenn er nach dem erkennbar gewordenen Willen des Erblassers fortgeführt werden soll.«