BayObLG - Beschluß vom 09.10.1995 (3Z BR 241/95) - DRsp Nr. 1998/13276
BayObLG, Beschluß vom 09.10.1995 - Aktenzeichen 3Z BR 241/95
DRsp Nr. 1998/13276
»1. Bei der Bewertung einer vom Käufer übernommenen Bauverpflichtung können die voraussichtlichen Baukosten dann berücksichtigt werden, wenn sie Rückschlüsse auf das Ausmaß des Interesses des Berechtigten an der Erfüllung der Bauverpflichtung ermöglichen.2. Zur Nachprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Rechtsbeschwerdegericht.3. Zur Nachprüfbarkeit der Ermessensentscheidung des Tatrichters im Rahmen des § 30 Abs. 1KostO durch das Rechtsbeschwerdegericht.«