I.
1. Mit notarieller Urkunde vom Jahr 1988 schlossen die Beteiligten zu 1 bis 9 einen Erbteilungsvertrag. In diesem übertrugen die Beteiligten zu 8 und 9 als Testamentsvollstrecker das im Nachlass der im Jahr 1975 verstorbenen Erblasserin befindliche sog. Alpgut unter gleichzeitiger Errichtung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auf die Beteiligten zu 1 bis 7 zur gesamten Hand als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts. Die Erbteilung wurde am 13.9.1989 grundbuchamtlich vollzogen. Mit Kostenrechnung des Grundbuchamts vom 13.9.1989 wurden hierfür dem Beteiligten zu 9, ausgehend von einem Geschäftswert von 500000 DM, Kosten in Höhe von insgesamt 1118 DM in Rechnung gestellt, die bezahlt wurden.
2. Auf Anweisung der Staatskasse setzte der Kostenbeamte des Amtsgerichts mit berichtigter Kostenrechnung vom 11.12.1990, nunmehr von einem Geschäftswert von 12 Mio DM ausgehend, die Kosten auf insgesamt 21359 DM fest.
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