BayObLG - Beschluß vom 05.11.1996 (3Z BR 147/96) - DRsp Nr. 1998/6738
BayObLG, Beschluß vom 05.11.1996 - Aktenzeichen 3Z BR 147/96
DRsp Nr. 1998/6738
»1. Der Kaufpreis aus einem bei den Grundakten befindlichen Kaufvertrag kann im Einzelfall nach § 19 Abs. 2KostO auch dann als Anhaltspunkt für einen den Einheitswert übersteigenden Wert des Grundstücks herangezogen werden, wenn der Kaufvertrag schon mehr als drei Jahre zurückliegt.2. Bewertung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen zur Sicherung einer bedingten Rückübereignungsverpflichtung und von Ankaufsrechten.«