BayObLG - Beschluß vom 05.09.1991 (BReg 3 Z, 93/91) - DRsp Nr. 1998/13478
BayObLG, Beschluß vom 05.09.1991 - Aktenzeichen BReg 3 Z, 93/91
DRsp Nr. 1998/13478
»Wird der Notar beauftragt, einen Entwurf für mehrere gleichlautende Kaufangebote zu fertigen, bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der beabsichtigten Einzelgeschäfte.«