BayObLG - Beschluß vom 05.07.1990
BReg 3 Z 66/90
Normen:
KostO §§ 14, 31 ; WEG § 48 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 1990, 1499
Wohnungseigentümer 1991, 39
Vorinstanzen:
LG München I,

BayObLG - Beschluß vom 05.07.1990 (BReg 3 Z 66/90) - DRsp Nr. 1998/13165

BayObLG, Beschluß vom 05.07.1990 - Aktenzeichen BReg 3 Z 66/90

DRsp Nr. 1998/13165

1. "Nimmt das Landgericht anläßlich der Beschwerdeentscheidung von Amts wegen eine Änderung des Geschäftswerts des Amtsgericht vor, so ist die hiergegen gerichtete Beschwerde als zulassungsfreie Erstbeschwerde anzusehen.« 2. Der Geschäftswert ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit im Sinne der Entscheidung BayObLGZ 1988, 319 im Fall der Anfechtung der Verwalterbestellung so herabzusetzen, daß das Interesse aller Beteiligten zwar nicht voll, aber angemessen berücksichtigt ist, wenn andernfalls die Kostenbelastung den freien Zugang zu den Gerichten verhindern würde.

Normenkette:

KostO §§ 14, 31 ; WEG § 48 Abs. 2 ;
Vorinstanz: LG München I,
Fundstellen
JurBüro 1990, 1499
Wohnungseigentümer 1991, 39