BayObLG - Beschluß vom 03.05.1990 (BReg 3 Z 60/90) - DRsp Nr. 1998/13134
BayObLG, Beschluß vom 03.05.1990 - Aktenzeichen BReg 3 Z 60/90
DRsp Nr. 1998/13134
Auch bei Verletzung des rechtlichen Gehörs kann eine landgerichtliche Beschwerdeentscheidung nur dann mit einer weiteren Beschwerde angefochten werden, wenn diese zugelassen worden ist.