I.
1. Mit notariellem Kaufvertrag vom 17.3.1982 hatte der ursprüngliche Eigentümer A sein Anwesen veräußert und zur Gegenleistung vereinbart:
"Eine Barzahlung wird nicht verlangt. Der Eigentümer und seine Ehefrau sind kinderlos und wollen statt der Bezahlung eine lebenslängliche Rente. Die Beteiligten vereinbaren daher, dass als Gegenleistung an den Verkäufer A auf Lebensdauer eine monatlich ... zahlbare Leibrente ... zu bezahlen ist. Nach dem Ableben von A erhält für den Fall ihres Überlebens seine Witwe B eine Rente in Höhe von 60 % des Betrages, der zuletzt vor dem Tod an A zu bezahlen war. Dieser Rentenbetrag soll jeweils wertgesichert sein ... zur Sicherung der vorstehenden wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung wird A und aufschiebend bedingt seiner Ehefrau B am Vertragsgrundstück je eine Reallast bestellt und deren Eintragung im Grundbuch an ausschließlich erster Rangstelle beantragt."
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|