BayObLG - 27.01.1986 (RReg 2 St 292/85) - DRsp Nr. 1992/7052
BayObLG, vom 27.01.1986 - Aktenzeichen RReg 2 St 292/85
DRsp Nr. 1992/7052
c-d. Nachträglicher Wegfall der Nebenklagebefugnis des durch eine Rauschtat (hier: fahrlässige Körperverletzung als Privatklagedelikt, § 374 Abs. 1 Nr. 4StPO) Verletzten im Falle der Verurteilung wegen Vollrausches (§ 323 aStGB), sofern das Urteil infolge der nur vom Angeklagten eingelegten und wirksam auf die Rechtsfolgen beschränkten (Strafmaß-)Berufung im Schuldspruch rechtskräftig wird; (d) insoweit keine Erstattung der dem Nebenkläger nach der Beschränkung der Berufung entstandenen Auslagen durch den Verurteilten (Abs. 1 i. V. m. § 471 Abs. 1StPO).