VG Frankfurt/Main, vom 04.01.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 8 E 2860/95
VGH Hessen, vom 01.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 UE 532/96
Bauordnungsrecht - Zweckentfremdung, Verhältnis von Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung;
BVerwG, Beschluß vom 06.11.1996 - Aktenzeichen 4 B 213.96
DRsp Nr. 1997/303
Bauordnungsrecht - Zweckentfremdung, Verhältnis von Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung;
»1. Das wohnungswirtschaftliche Zweckentfremdungsverbot geht dem materiellen Baurecht vor, wenn dieses sowohl eine Wohn- als auch eine gewerbliche Nutzung zuläßt.2. Das Verhältnis von Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung richtet sich nach Landesrecht. Es kann bestimmen, daß die Erteilung einer Baugenehmigung bei zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit von der vorherigen wohnungswirtschaftlichen Ausnahmegenehmigung abhängig ist.3. Der Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung ist regelmäßig auf den angestrebten Jahresnutzwert festzusetzen.«