Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 315,90 Euro festgesetzt.
I.
1.
Der Klägerbevollmächtigte hat nach Beendigung eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht durch Hauptsacheerledigung Kostenfestsetzung - unter Ansatz einer Verfahrensgebühr i.h.v. 1,3 aus einem Streitwert von 10.000,-- Euro - auf insgesamt 842,88 Euro beantragt.
Eine Anhörung zur Höhe einer unstreitig angefallenen Geschäftsgebühr blieb insoweit unbeantwortet.
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