I. Die Klägerin ist eine international tätige Versicherungsgesellschaft. Ihre Niederlassung für Deutschland befindet sich in Düsseldorf. Sie hat das beklagte Transportunternehmen wegen eines Transportschadens aus übergegangenem und abgetretenem Recht vor dem Landgericht Köln auf Schadensersatz in Anspruch genommen, wobei sie sich von einem Hamburger Rechtsanwalt hat vertreten lassen.
Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die Klägerin u.a. die Reisekosten ihres Prozessbevollmächtigten von Hamburg nach Köln in Höhe von 252,70 EUR sowie Tage- und Abwesenheitsgeld in Höhe von 168 EUR zur Kostenausgleichung angemeldet. Sie hat hierzu ausgeführt, die Angelegenheit sei von ihrer in Hamburg ansässigen Zweigstelle bearbeitet worden.
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