Der angegriffene Beschluss wird geändert:
Der Klägerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin L. aus L1. Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde der Klägerin hat auch in der Sache Erfolg.
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