Die Klägerin erwirkte gegen den Beklagten einen Vollstreckungsbescheid über 37.333,06 EUR nebst Zinsen. Nach Einspruch des Beklagten wurde die Klage geringfügig erhöht. Auch dem trat der Beklagte mit einem Klageabweisungsantrag entgegen.
Unter dem 3. Januar 2007 trafen die Parteien außergerichtlich eine schriftliche Vereinbarung, durch die der Beklagte sich verpflichtete, den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurückzunehmen. Außerdem versprach er der Klägerin die Zahlung weiterer 1.000 EUR. Im Gegenzug erklärte die Klägerin sich unter anderem mit Ratenzahlungen einverstanden.
Wie vereinbart nahm der Beklagte den Einspruch zurück; über den Betrag von 1.000 EUR nebst Zinsen erging ein Schlussanerkenntnisurteil. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs hat der Beklagte zu tragen.
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