Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) sowie für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 5.000 € (in Worten: fünftausend Euro) festgesetzt.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betraf die Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen in die Russische Föderation zur Strafverfolgung wegen Raubes.
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