Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss I der Rechtspflegerin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 01. Oktober 2009 aufgehoben und die Sache - auch zur Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Die sofortige Beschwerde der Drittwiderbeklagten zu 1) und 2) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss I der Rechtspflegerin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 01. Oktober 2009 wird verworfen.
Der Beschwerdewert wird auf 540,61 € festgesetzt.
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