I.
Das Amtsgericht - Jugendgericht - hat den Verurteilten wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, einen Dauerarrest gegen ihn festgesetzt und ihm eine Weisung erteilt. Das Landgericht hat die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Berufung der Staatsanwaltschaft am 31. August 2001 "auf Kosten der Landeskasse Berlin" verworfen. Mit Schriftsatz vom 31. August 2001, eingegangen am folgenden Tage, hat der Verurteilte beantragt, die ihm zu erstattenden Verteidigergebühren für das Berufungsverfahren auf insgesamt 591,60 DM festzusetzen.
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