1. Die als sofortige Beschwerde verstandene "Berufung" der Antragstellerin gegen das am 22. Juni 2010 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 103 des Landgerichts Berlin -
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 1.500 €.
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