I.
Mit Bescheid vom 12. Dezember 1997 setzte das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung die der Klägerin für das Jahr 1998 vorläufig zugewandte Gemeindeschlüsselzuweisung auf 26.154.140,00 DM fest. Ein Ansatz für Sozialhilfebelastung wurde nicht gewährt; die Stadt Würzburg weise keine entsprechende überdurchschnittliche Belastung auf.
Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin unter dem 17. Februar 1998 Widerspruch, der mit Widerspruchsbescheid des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 11. Januar 1999 zurückgewiesen wurde.
II.
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