Das Amtsgericht Aschersleben hatte den Beschwerdeführer wegen Unterschlagung und weiterer Vergehen zu Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Magdeburg mit Urteil vom 17. September 1999 das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben und den Beschwerdeführer "auf Kosten der Staatskasse" freigesprochen. Nach Verkündung des landgerichtlichen Urteils erklärten der Beschwerdeführer, sein Verteidiger und die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft jeweils Rechtsmittelverzicht.
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