I.
Die Beschwerdeführerin nahm als Presseberichterstatterin der Tageszeitung "Bremer Nachrichten" an einer Schwurgerichtsverhandlung des Landgerichts Bremen teil. Durch den angefochtenen Beschluß wurde sie von der Hauptverhandlung ausgeschlossen, weil bei ihrer weiteren Anwesenheit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu besorgen sei und die Interessen der Gerechtigkeit beeinträchtigt würden. Sie habe die ihr abverlangte Zusage verweigert, über die Hauptverhandlung nicht vor Abschluß der Beweisaufnahme zu berichten. Darum sei zu befürchten, daß durch vorzeitige Veröffentlichung der Einlassung des Angeklagten und der Angaben der zuerst vernommenen Zeugen die in einem späteren Termin zu hörenden Zeugen beeinflußt würden und - bewußt oder unbewußt - keine wahrheitsgemäßen Aussagen machten.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|