VerfG Brandenburg - Beschluss vom 20.11.2003 VfGBbg 4/03
Normen:
VerfGGBbg § 32 Abs. 7 ;
Fundstellen:
LKV 2004, 179
Auslagenerstattung
VerfG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2003 - Aktenzeichen VfGBbg 4/03
DRsp Nr. 2008/461
Auslagenerstattung
Außer im Fall einer obsiegenden Verfassungsbeschwerde kommt die Erstattung von Auslagen der am Verfassungsbeschwerdeverfahren Beteiligten nur in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen.
Normenkette:
VerfGGBbg § 32 Abs. 7 ;
Gründe:
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