I.
Die Parteien waren Ehegatten. Die jetzt 58 Jahre alte Klägerin hat den Beruf einer Bäckerei- und Konditoreiverkäuferin erlernt. Der Beklagte ist Rentner.
Mit der vorliegenden Klage nimmt die Klägerin den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Auskunftserteilung über seine Einkünfte in der Zeit vom 1.7.1994 bis 30.6.1995 (1. Stufe) sowie nachehelichen Unterhalts, den sie vorläufig mit monatlich 1.400 DM beziffert hat (I 4), in Anspruch.
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