Die Klägerin nahm die ursprüngliche Beklagte auf Zahlung von 58.000 EUR nebst Zinsen in Anspruch. Über deren Vermögen wurde sodann das Insolvenzverfahren eröffnet. Das unterbrochene Verfahren hat die Klägerin aufgenommen und gegen den nunmehr beklagten Insolvenzverwalter obsiegt. Das Landgericht hat ihm die gesamten Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
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