Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht bei Kostenbeschwerde
BGH, Beschluß vom 31.05.2005 - Aktenzeichen 5 StR 184/05
DRsp Nr. 2005/17653
Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht bei Kostenbeschwerde
Ergeben sich aus dem Urteil die tatsächlichen Grundlagen der Kostenbeschwerde nicht, kann das Revisionsgericht den Kostenausspruch aufheben und die Sache an das Ausgangsgericht zurückverweisen.
Gründe:
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