BGH - Beschluß vom 31.05.2005
5 StR 184/05
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 01.02.2005

Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht bei Kostenbeschwerde

BGH, Beschluß vom 31.05.2005 - Aktenzeichen 5 StR 184/05

DRsp Nr. 2005/17653

Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht bei Kostenbeschwerde

Ergeben sich aus dem Urteil die tatsächlichen Grundlagen der Kostenbeschwerde nicht, kann das Revisionsgericht den Kostenausspruch aufheben und die Sache an das Ausgangsgericht zurückverweisen.

Gründe: