Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 21. September 2004 wird abgelehnt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, jedoch tragen die Beigeladenen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,- EUR festgesetzt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|