OLG München - Beschluss vom 10.02.2005
11 W 785/05
Normen:
ZPO § 104 ; BRAGO § 19 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 19.08.2004

Aufhebung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses unter Hinweis auf nichtgebührenrechtliche Einwendungen

OLG München, Beschluss vom 10.02.2005 - Aktenzeichen 11 W 785/05

DRsp Nr. 2005/6100

Aufhebung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses unter Hinweis auf nichtgebührenrechtliche Einwendungen

Eine bloße Stellungnahme zu einem Kostenfestsetzungsantrag kann nicht nachträglich in eine Beschwerde gegen den dem Antrag entsprechenden Kostenfestsetzungsbeschluss umgedeutet werden. Bei nicht wirksamer Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ist der Rechtspfleger nicht aufgrund verspätet vorgebrachter Einwendungen zu dessen Aufhebung befugt.

Normenkette:

ZPO § 104 ; BRAGO § 19 Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.