LG Verden, vom 27.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 OH 6/03
Auferlegung der Kosten im selbständigen Beweisverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 06.05.2004 - Aktenzeichen 4 W 79/04
DRsp Nr. 2004/10176
Auferlegung der Kosten im selbständigen Beweisverfahren
»Im selbständigen Beweisverfahren ist eine Entscheidung nach § 494 Abs. 2ZPO, dem Antragsteller antragsgemäß die dem Gegner entstandenen Kosten aufzuerlegen, nicht zulässig, wenn der Antragsteller zwar die Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage versäumt, jedoch vor der Entscheidung über den Kostenantrag die Klageerhebung nachweist (a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 862).«
Die gemäß §§ 494a Abs. 2 Satz 2, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569ZPO zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers hat in der Sache Erfolg.
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