SG Nürnberg, vom 12.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 Al 478/93
Arbeitgeberstreitigkeit iS. von § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BRAGO über Rechtmäßigkeit einer Gebühr nach § 21 Abs. 2 S. 1 AFG
BSG, Beschluß vom 13.12.2000 - Aktenzeichen B 7 AL 58/99 R
DRsp Nr. 2002/1598
Arbeitgeberstreitigkeit iS. von § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 3BRAGO über Rechtmäßigkeit einer Gebühr nach § 21 Abs. 2 S. 1 AFG
1. Es handelt sich um eine Arbeitgeberstreitigkeit iS. von § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BRAGebO, wenn ein Unternehmer, dem ermöglicht wurde, auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarung Werkverträge im Inland mit eigenen, ungarischen Arbeitnehmern auszuführen, mit der Bundesanstalt für Arbeit über die Rechtmäßigkeit einer Gebühr nach § 21 Abs. 2 S. 1 AFG streitet. Der Gegenstandswert iS. von § 7 Abs. 1 BRAGebO bestimmt sich nach der Höhe der von der Bundesanstalt für Arbeit geforderten Gebühr. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]