I.
Von der Darstellung des Sachverhaltes wird abgesehen. Ein Rechtsmittel gegen das Urteil wird nicht stattfinden. Die Revision ist nicht zugelassen. Die Beschwer beider Parteien übersteigt den Betrag von 20.000.00 Euro nicht, so dass die Nichtzulassungsbeschwerde nicht statthaft ist.
II.
Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden.
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