Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß eines Verkehrsanwaltsvertrages
BGH, Urteil vom 21.03.1991 - Aktenzeichen IX ZR 186/90
DRsp Nr. 1996/5926
Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß eines Verkehrsanwaltsvertrages
»1. Zum Rechtszug können außer der Herausgabe der Handakten oder ihrer Übersendung an den Rechtsanwalt der nächsthöheren Instanz auch andere Tätigkeiten des Prozeßbevollmächtigten gehören, die in die Phase zwischen den Erlaß der Entscheidung und die Mandatsübernahme durch den neuen Anwalt fallen.2. Nur wo die Umstände die Annahme eines Vertragsangebots eindeutig und klar erkennen lassen, kann vom Abschluß eines Verkehrsanwaltsvertrages ausgegangen werden.«