Die Klägerin hat den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Ehegattentrennungsunterhalt in Anspruch genommen. Die Parteien haben - vor Klagezustellung - im PKH - Prüfungstermin einen Vergleich zur Erledigung des Rechtsstreits geschlossen. Das Amtsgericht hat im Anschluss an die Protokollierung beiden Parteien Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug für den Vergleich unter anwaltlicher Beiordnung bewilligt.
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