LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 273/90
Anwaltsgebühren nach Rechtskraft eines Grund- und Teilurteils
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.1992 - Aktenzeichen 10 W 42/92
DRsp Nr. 2006/9574
Anwaltsgebühren nach Rechtskraft eines Grund- und Teilurteils
»Wird die Berufung gegen ein Grund- und Teilurteil zurückgewiesen, so stellt das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinne von § 15BRAGO dar, so daß weitere Verhandlungs- und Beweisgebühren anfallen können.«