ArbG Mönchengladbach, vom 22.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 216/93
Anwaltsgebühren: Kostenfestsetzung gegen den Mandanten - Zuständigkeit nach Verweisung
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.1994 - Aktenzeichen 7 Ta 177/94
DRsp Nr. 2002/8683
Anwaltsgebühren: Kostenfestsetzung gegen den Mandanten - Zuständigkeit nach Verweisung
1. Für die Kostenfestsetzung nach § 19BRAGO ist nach Verweisung eines Rechtsstreits nur noch das Gericht zuständig, an das verwiesen ist.2. Das gilt auch für die Kosten des Unterbevollmächtigten, der nur bei dem verweisenden Gericht aufgetreten war.