Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung bei Erteilung mehrerer Vollstreckungsaufträge
BGH, Beschluß vom 05.11.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 77/04
DRsp Nr. 2004/20121
Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung bei Erteilung mehrerer Vollstreckungsaufträge
»Beauftragt der Rechtsanwalt des Gläubigers im Zwangsvollstreckungsverfahren zunächst einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung am Geschäftsitz des Schuldners und anschließend einen anderen Gerichtsvollzieher an dessen Wohnsitz, weil der Geschäftssitz nicht mehr besteht, so stehen beide Einzelmaßnahmen in einem inneren Zusammenhang. Dem Rechtsanwalt steht nur eine 3/10 Gebühr zu, weil der zweite Gerichtsvollzieherauftrag dem Ziel der Befriedigung derselben Forderung des Gläubigers dient und eine inhaltsgleiche Wiederholung des ersten Auftrags darstellt.«