I.
Die Antragsgegnerin schrieb im Offenen Verfahren europaweit die Gebäudeautomation für den Neubau des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin in ... aus. Die Antragstellerin stellte am 16.02.2005 einen Nachprüfungsantrag, welchem die Vergabekammer mit Beschluss vom 19.04.2005 stattgab. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wurde dieser Beschluss durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 05.07.2005 aufgehoben, der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen und die Verfahrenskosten der Antragstellerin auferlegt; die Zuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer wurde für die Antragsgegnerin für notwendig erklärt.
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