Die Klägerin leitete Anfang Februar 2004 ein selbständiges Beweisverfahren ein, das im Juli 2004 abgeschlossen wurde. Im September 2004 erhob sie wegen desselben Sachverhalts Klage, die erfolgreich war.
Die Festsetzung ihrer Kosten im selbständigen Beweisverfahren hat die Klägerin nach der BRAGO beantragt. Daneben bittet sie um Festsetzung der im Klageverfahren entstandenen Kosten nach dem RVG.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|