OLG Naumburg - Beschluss vom 25.05.2010
2 Wx 4/10
Normen:
RVG -VV Nr. 1008;
Fundstellen:
JurBüro 2010, 472
Rpfleger 2010, 603
Vorinstanzen:
AG Halle/Saale - 103 II 4979/09 - 18.3.2010,

Anwaltsgebühren im Rahmen der Beratungshilfe bei Beratung mehrerer Personen

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.05.2010 - Aktenzeichen 2 Wx 4/10

DRsp Nr. 2010/14046

Anwaltsgebühren im Rahmen der Beratungshilfe bei Beratung mehrerer Personen

Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfe die Erhöhungsgebühr nach RVG -VV Nr. 1008 zu, wenn mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind (hier: Widerspruch einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft gegen einen Bescheid einer ARGE SGB II).

I. Auf die Beschwerde vom 27.04.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) - Beratungshilfeabteilung - vom 18.03.2010 abgeändert:

Auf die Erinnerung vom 11.03.2010 wird der Festsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der Beratungshilfeabteilung des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 15.01.2010 aufgehoben. Die den Beschwerdeführern aus der Landeskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 165,05 Euro festgesetzt.

II. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1008;

Gründe: