I. Auf die Beschwerde vom 27.04.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) - Beratungshilfeabteilung - vom 18.03.2010 abgeändert:
Auf die Erinnerung vom 11.03.2010 wird der Festsetzungsbeschluss des Rechtspflegers der Beratungshilfeabteilung des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 15.01.2010 aufgehoben. Die den Beschwerdeführern aus der Landeskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf 165,05 Euro festgesetzt.
II. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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