In Änderung des angefochtenen Beschlusses werden die nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 24.11.2008 von den Beteiligten zu 1) bis 4) an die Beteiligten zu 5) bis 8) zu erstattenden Kosten auf - lediglich - 11.774,40 EUR in Worten: Elftausendsiebenhundertvierundsiebzig 40/100 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2008 festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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