Die Erinnerung des Beistands des Verfolgten vom 10.07.2018 gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 29.06.2018 wird als unbegründet zurückgewiesen.
I.
Rechtsanwalt ... ist mit Beschluss des Vorsitzenden des Senats vom 19.01.2018 nach §
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