Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 07.08.2019 -
1.1. Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 19.12.2018 -
394,00 €
nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 11.03.2019.
2.Die Antragsgegner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
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