Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juli 2008 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet. Die Klage ist zwar zulässig, hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.
A.
Beide Feststellungsanträge sind zulässig.
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