OLG Naumburg - Beschluss vom 22.06.2016
12 Wx 32/16 (KfB)
Normen:
RVG -VV Nr. 3500;
Vorinstanzen:
AG Naumburg, vom 22.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 VI 218/04

Anwaltsgebühren für den Entwurf einer Beschwerdeerwiderung und deren Übersendung

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 12 Wx 32/16 (KfB)

DRsp Nr. 2016/17149

Anwaltsgebühren für den Entwurf einer Beschwerdeerwiderung und deren Übersendung

Durch den Entwurf einer Beschwerdeerwiderung und deren Übersendung an die Mandantschaft wird eine 0,5-Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 RVG verdient.

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Naumburg - Nachlassgericht - vom 22. April 2016, Az: 14 VI 218/04 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert beträgt 10.724,28 €.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 3500;

Gründe:

I.