I.
Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits schlossen über ihre Anwälte außergerichtlich einen Vergleich, den sie gerichtlich protokollieren lassen wollten. Die auswärtigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin übersandten daher den ausgehandelten, von den Prozessbevollmächtigten beider Seiten unterzeichneten Vergleich an das Arbeitsgericht zusammen mit einem Anschreiben, das u. a. folgenden Wortlaut hat:
"In dem Rechtsstreit ...
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