Die Beschwerde des Vertreters der Landeskasse vom 13.02.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold vom 04.02.2015 (31 F 55/14) wird zurückgewiesen.
I.
Der Vertreter der Landeskasse wendet sich gegen die Festsetzung der Vergütung des dem Antragsteller im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Beteiligten zu 1).
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