Anwaltsgebühren bei zeitgleich erfolgender Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2010 - Aktenzeichen 17 W 342/09
DRsp Nr. 2010/1020
Anwaltsgebühren bei zeitgleich erfolgender Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen
Die zeitgleich erfolgende Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen des Vermieters ist auch dann nur eine Angelegenheit im Sinne der §§ 2, 6BerHG, § 15RVG, wenn gegenüber den beiden Abrechnungen unterschiedliche Einwendungen erhoben werden und der Anwalt seine Stellungnahme auf zwei verschiedene Briefe an den Vermieter aufteilt.