I. Die Beklagten sind gemäß Teilanerkenntnisurteil des Landgerichts vom 26. September 2002 verurteilt worden, bezüglich in ihrem Sondereigentum stehender Einheiten Auskunft zu erteilen durch eine prüffähige Flächen- und Kubaturberechnung samt Bereichszuordnungen für die Nutzungsarten Wohn-, Sozial- und Bürofläche, Produktionsräume und Lagerflächen. Die zu erteilenden Auskünfte waren durch die maßgeblichen Grundriss- und Schnittzeichnungen zu belegen. Mit Beschluss des Landgerichts vom 27. April 2004 ist die Klägerin ermächtigt worden, die Auskunftserteilung gemäß dem Teilanerkenntnisurteil auf Kosten der Beklagten zu 1, 5 bis 9 und 12 vornehmen zu lassen. Jedem Beklagten wurde die Vorauszahlung eines bestimmten Geldbetrages aufgegeben. Gegen diesen Beschluss haben die betroffenen Beklagten sofortige Beschwerde eingelegt, die vom Oberlandesgericht zurückgewiesen wurde.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|