OLG Koblenz - Beschluss vom 11.03.2003
2 Ws 120/03
Normen:
BRAGO § 83 Abs. 3 § 84 Abs. 1 Hs. 2 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2004, 160

Anwaltsgebühren bei Verteidigung des inhaftierten Angeklagten

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.03.2003 - Aktenzeichen 2 Ws 120/03

DRsp Nr. 2004/16290

Anwaltsgebühren bei Verteidigung des inhaftierten Angeklagten

Die Festsetzung der Höchstgebühr für die Verteidigung eines Inhaftierten außerhalb der Hauptverhandlung einschließlich des Zuschlages von 25% ist in einem Fall durchschnittlichen Umfangs und durchschnittlicher Schwierigkeit grob unbillig.

Normenkette:

BRAGO § 83 Abs. 3 § 84 Abs. 1 Hs. 2 ;
Fundstellen
NStZ-RR 2004, 160