Anwaltsgebühren bei Verteidigung des inhaftierten Angeklagten
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.03.2003 - Aktenzeichen 2 Ws 120/03
DRsp Nr. 2004/16290
Anwaltsgebühren bei Verteidigung des inhaftierten Angeklagten
Die Festsetzung der Höchstgebühr für die Verteidigung eines Inhaftierten außerhalb der Hauptverhandlung einschließlich des Zuschlages von 25% ist in einem Fall durchschnittlichen Umfangs und durchschnittlicher Schwierigkeit grob unbillig.